Es ist Heiligabend 1943. Auch in Uelzen werden die letzten Weihnachtsvorbereitungen getroffen; sie sind aufgrund des seit vier Jahren andauernden Krieges eher bescheidener Natur. An diesem Heiliqabend geschieht in Uelzen etwas Ungeheuerliches:
Vor dem Haus Hutmacherstr. 11 bricht eine 47-jährige Frau mit starken Schmerzen auf der Straße zusammen. Wenige Minuten zuvor hatte ein Polizist sie in ihrem eigenen Haus die Treppe heruntergestoßen sie hatte sich geweigert, zu einer Vernehmung ins Gericht zu kommen. Auf der Straße wurde die verletzte Frau mit Handschellen gefesselt auf einem Handwagen ins Gerichtsgefängnis (heute neues Rathaus) gebracht unter den Blicken der „Zuschauer aus allen Türen und Fenstern…“ erinnerte sich der Sohn Jahrzehnte später.
Bei der misshandelten Frau handelt es sich um Hermine Becker. Seit 1940 wird das Ehepaar Hermine und Dr. Rudolf Becker politisch verfolgt. Die NSDAP will den Eintritt des angesehenen Tierarztes und seiner Frau in die Partei erzwingen. Sie weigern sich – und damit beginnt der Terror gegen die Eheleute. Anlässlich des Waffenstillstands mit Frankreich am 25. Juni 1940, wird NS- Beflaggung an allen Häusern angeordnet. Das Ehepaar Becker folgt dieser Anordnung nicht und wird von einem Hausbewohner angezeigt, der zu dieser Handlung von Hermine Beckers Schwägerin, Helene Becker, angestiftet wird. Letztere ist Zellenleiterin in der NS-Frauenschaft und überzeugte Nationalsozialistin. Am Tag darauf wird Hermine Becker vom NSDAP-Ortsgruppenleiter als „Staatsfeind, reif für das Konzentrationslager“ bezeichnet, und ihr wird mit Gewaltanwendung gedroht.
Konsequenzen aus dem Beflaggungsstreik
Die Konsequenzen aus dem ,,Beflaggungsstreik“ werden schnell sichtbar und wirksam:
- Dr. Becker wird ohne Angabe von Gründen umgehend aus dem dem Dienst – er war nebenamtlich an der Berufsschule tätig entlassen.
- Verhöre in der Aktenkammer des Bürgermeisters Farina folgen.
- Strafantrag gegen Dr. Becker, ihn aus dem Fleischbeschaudiel Zu hul- entlassen.
- Ein Schiedsmann bezeichnet Hermine Becker als „nicht normal“.
Die Maßnahmen gegen Hermine und Rudolf Becker gehen auch in den nächsten Jahren weiter:
- Auf Betreiben von Helene Becker und unterstützt durch Oberamtsgerichtsrat und NS-Rechtswahrer wird eine Zwangsversteigerung des elterlichen Grundstücks angestrebt. Diese wird aufgrund des Kriegsnotgesetzes abgelehnt, aber durch eine NS-Notverordnung, die die Veräußerung des Eigentums von Juden und verurteilten Staatsfeinden regelt, verliert Dr. Becker seinen Erbteil am väterlichen Haus für i m m er! In den 50er Jahren wird der Rechtsbruch zwar aufgedeckt, bleibt aber ohne Erfolg.
- Eine Klage vor dem Amtsgericht Uelzen gegen Hermine Becker wird zwar abgewiesen, sie soll trotzdem die Gerichtskosten tragen. Sie bezahlt, es bleibt ein Rest von RM 1,00, der durch Pfändung von Sachen aus ihrem Kleiderschrank, aus dem ihr seidenes Hochzeitskleid „entnommen“ wird, erstattet wird.
Im Januar 1944 – also nur wenige Wochen nach der Misshandlung Hermine Beckers durch die Polizei – wird „ein Schauspiel unserer Verhaftung in Szene gesetzt“ (Dr. Beckers Aufzeichnung):
Gefesselt werden sie ins Gefängnis Lüneburg gebracht und erst nach acht Tagen Schutzhaft dem Richter vorgeführt. Zunächst werden sie angeklagt und verurteilt wegen Verstoßes gegen die Notdienstverordnung. Die Strafe lautet auf sechs Monate Gefängnis für Dr. Becker und vier Monate für seine Frau. Für den damaligen Bürgermeister Uelzens, Johann Maria Farina, reicht diese Strafe nicht aus, die Gerichtsakten werden gefälscht und Dr. Becker wird zusätzlich wegen Beamtenbeleidigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt zu insgesamt neun Monaten Gefängnis verurteilt. Beide Eheleute erkranken in der Haft schwer. Das hindert Bürgermeister Farina nicht daran, einen Antrag an die Gestapoleitung zu stellen, das Ehepaar Becker für ein paar Monate in ein Konzentrationslager verbringen zu lassen, mit der alleinigen Begründung, dass diese weder der Partei noch einer ihrer Gliederungen als Mitglied angehörten“ (Dr. Becker).
Anfang Januar 1945
Erneute polizeiliche Vorführung der Eheleute Becker. Das Verhör bleibt ohne Ergebnis. Auf der Treppe versetzt ein Polizist Dr. Becker plötzlich heftige Schläge ins Gesicht mit der Behauptung, von Becker angegriffen worden zu sein. Beckers werden in Schutzhaft genommen, Frau Becker wird im Gesicht blutig geschlagen, dann erfolgt auf einem offenen Lastwagen bei strengem Frost die Überführung ins Gefängnis Lüneburg, später kommt Dr. Becker ins Zuchthaus Celle. Am 12. April 1945 wurde Dr. Becker durch den Einmarsch der britischen Truppen im Zuchthaus Celle vor dem Hungertod bewahrt. Hermine und Rudolf Becker kehrten zu Fuß aus Lüneburg bzw. Celle nach Uelzen zurück.
„Wo Schuld entstanden ist, erwarten wir Reue und das Bedürfnis der Wiedergutmachung“ schreiben Alexander und Margarete Mitscherlich in ihrem Buch „Die Unfähigkeit zu trauern“. Aber die Vergangenheitsbewältigung erwies sich schnell und allzu häufig als ,,Verleugnungsarbeit“…. Man hielt das für besser als ,fruchtloses Wühlen in der Vergangenheit ‚. Wenn überhaupt Erinnerung, dann als Aufrechnung der eigenen gegen die Schuld der anderen… Bei diesen Versuchen, Schuld abzuschütteln, wird bemerkenswert wenig der Opfer gedacht … „
Das erfuhren auch Hermine und Rudolf Becker:
Obgleich auf einem der vorderen Plätze auf der Liste der Wohnungssuchenden mit besonderer Dringlichkeit, erhalten Beckers erst 1950 nach Beschwerde beim neuen Lüneburger Regierungspräsidenten eine Wohnung. Vorherige Versuche bei der Stadt Uelzen blieben erfolglos – der neue Leiter des Wohnungsamts war 1940 als Stadtbürodirektor beim „Beflaggungsstreik“ gegen Beckers aktiv geworden. In den Schuldienst kehrte Dr. Becker nie wieder zurück – eine politische Begründung für seine Entlassung 1940 habe sich nie ergeben:
Eine Entschädigung
Erst 1971 erhielt Dr. Becker DM 8.945,20 als ,“Entschädigung“ für politische Verfolgung mit 13 Monaten Haft, zerstörte Berufsperspektiven, körperliche Misshandlungen und den Verlust des elterlichen Erbes. Hermine Becker verzichtete 1957 auf eine Fortzahlung der Rente, weil unsinnige medizinische Untersuchungen gefordert wurden.
Anfang der 50er Jahre wird Frau Becker von einem Pastor der St. Marien Kirchengemeinde auf der Straße angesprochen. …Deutlich weist er Hermine Becker darauf hin, dass man als Christ dem Staat untertan zu sein hat, wie es schon in der Bibel steht (Brief an die Römer, Kapitel 13). Wer sich nicht der ,,Obrigkeit“, die von Gott verordnet ist, unterwirft, darf sich über die Folgen nicht beschweren.“
Wie halten Menschen so etwas aus? Woher kommt die Kraft, einem Terrorsystem zu widerstehen und als quasi, „Aussätzige“ behandelt zu werden. Denn Beckers erhalten nur wenig Zuspruch, und wenn, dann im Stillen, z.B. durch einen befreundeten Metzgermeister und durch Propst Issendorf, der Beckers in ihrer Wohnung besucht. Hermine und Rudolf Becker waren eher unpolitisch, sie waren religiöse ldealisten aber keine Eiferer, die ihrem Gewissen folgen mussten und die sich ihr kritisches und selbständiges Denken und Handeln nicht verbieten lassen wollten. Trotz des erlittenen Unrechts wurden sie nicht verbittert und verfügten über einen erstaunlichen Humor, der ihnen wohl die nötige Distanz zu ihrer Situation bot. Es gibt eine Notiz von Rudolf Becker mit dem Hinweis auf ein einem Gefängnisgottesdienst in Lüneburg 1944:
„Wie groß ist des Allmächtigen Güte! Ist der ein Mensch, der sie nicht ehrt, der mit erhärtetem Gemüte den Dank erstickt, der ihm gebührt? Nein, seine Liebe zu ermessen, sei ewig meine größte Pflicht, der Herr hat mein wohl nie vergessen, vergiss mein Herz auch seiner nicht. “
Eine weitere handschriftliche Notiz von Rudolf Becker mag Mahnung, Warnung und Vermächtnis sein:
„Die Tätigkeit des Richters und das Verhalten der Justiz gehört zu den dunkelsten Kapiteln der damaligen Zeit.“
Rudolf Becker starb 1979 im 91. Lebensjahr, Hermine Becker 1988 im 92. Lebensjahr.
Dieser Beitrag ist auch in dem 2015 erschienen Band Frauen die Uelzen beweg(t)en zu finden. Herausgegeben von der Geschichtswerkstatt Uelzen e.V. .Dort dann mit detaillierten Quellen- und ergänzenden Angaben und weiteren Frauenpersönlichkeiten.