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Wenn eine Frau vergewaltigt wird

Wer eine Frau vergewaltigt, dringt ein in ihr Leben und verlässt es nie wieder.

Wir befinden uns im 16. Jahrhundert; das Mittelalter, die ,dunkle Zeit“, wie sie von den Humanisten genannt wird, ist vorbei. Erfindungen und Entdeckungen signalisieren den Aufbruch in eine neue Zeit. Eine neue Zeit auch für die Frau?

Wir schreiben das Jahr 1583. Es ist der 27. April. Tatort: ein Garten vor dem Veerßer Tor. Margreta ist allein im Garten, sie häufelt Gras auf. Plötzlich erscheint Jasper und do hat ihr begunnen zu grauwen. Er vergewaltigt sie. Margreta schweigt zu dem Verbrechen, auch als er einige Wochen später ein zweites und drittes Mal „seine Schande mit ihr“ treibt.

Margreta Hobermann ist zu diesem Zeitpunkt schon Witwe. Ihr Ehemann, Brant Hobermann, stirbt 1581. Um den Lebensunterhalt für sich und ihr Kind zu sichern, arbeitet Margreta als Magd im Staven, dem Badehaus in Uelzen. Da sie keine Notzuchtsklage einreicht, wäre diese Untat in Vergessenheit geraten. Aber Margreta wird
schwanger und bekommt eine Vorladung vor Gericht. Sie wird der Unzucht und des Ehebruchs beschuldigt. Und sie soll den Namen des Vaters nennen, der für den späteren Unterhalt des unehelichen Kindes aufzukommen hat.
Jasper Ritter, der mutmaßliche Vergewaltiger, ist „im Uelzen dieser Zeit nicht irgendwer. Er wird als kramer bezeichnet, war verheiratet und hatte vier Kinder. Seine sozialen Beziehungen reichten in die ratstragenden Familien hinein, auch in den kirchlichen Bereich,…“

Die Gerichtsverhandlung

Die Gerichtsverhandlungen begannen am 22. Oktober 1583 vor dem Uelzener Niedergericht.
Das Ungleichgewicht zwischen den beiden beteiligten Parteien wird schnell deutlich:
Jasper Ritter kann als der sozialen Ober- bzw. Mittelschicht zugehörig bezeichnet werden, während Margreta als Magd eher im unteren sozialen Bereich der Gesellschaft angesiedelt ist. Auf Seiten von Margreta steht nur „die Buntebardesche“, eine Großtante, die als Hebamme Anfang Februar 1583 dem Kind von Margreta auf die Welt hilft. Auf Seiten von Jasper Ritter stehen seine einflussreiche, weitverzweiqte Familie, Teile des Rates (u.a. Johann von Horn, späterer Bürgermeister Uelzens) und Kaufleute, „alle aus den ersten Kreisen des damaligen Uelzen“

Was nun folgt, bezeichnet Barbara Kaiser in einem Zeitungsartikel der „Allgemeinen Zeitung“ Uelzen anlässlich einer Stadtführung von Birgit Gercken als ,,ein Ereignis, ein Gerichtsfall mit Folter und allen Unannehmlichkeiten, das den Uelzenern zum Ruhmesblatt gerät“. Nun, wir werden sehen.

Eine „Allgemeine Zeitung'“ jener Tage würde mit großem medialen Interesse den Prozess verfolgen:

Hans-Jürgen Vogtherr schreibt in seinem Buch „Tile Hagemanns Uelzen“:

Der Prozeß selbst ist in seinem Verlauf bemerkenswert. Rat und Niedergericht stehen hier den Schwachen zur Seite, wie es das Recht eigentlich immer tun sollte. Mit höchster Konsequenz wird das Unrecht eines Kaufmanns, eines Angehörigen der herrschenden Schicht in Uelzen, gegenüber einer vermeintlich juristisch schwachen Magd verurteilt und gesühnt: Ein Vorgang, wie er für diese Zeiten selten überliefert ist. Daran ändert auch nichts das abschließende Urteil über die Magd als Beteiligte an einem Ehebruch. Zur Verweisung aus der Stadt und dem Land kommt es später in diesem Fall nicht, auch wenn davon gesprochen wird.“

Es ist geschichtswissenschaftlich sicher nicht redlich, heutige Rechtsmaßstäbe an ein Geschehnis anzulegen, das sich vor etwa 500 Jahren ereignete. Und dennoch bleiben Wut und Empörung über die Tatsache bestehen, dass eine vergewaltigte Frau, die gerade das Kind ihres Peinigers auf die Welt gebracht hat, der Haft und der Folter ausgesetzt wurde, während dem Täter, der brutal in ihr Leben eindrang, aufgrund seines gesellschaftlichen Einflusses, aber auch seiner vorgebrachten körperlichen Schwachheit die peinliche Befragung und Folter erspart blieben.

Wohl während des gesamten Verfahrens hatte das Gericht keine Zweifel an der Täterschaft Jasper R.s. Dennoch wird auch Margreta H. schuldig gesprochen und erhält eine empfindliche Strafe, nämlich die Androhung der Ausweisung aus Stadt und Land. Und sie muss bekennen, vom Teufel verführt worden zu sein, gegen das sechste Gebot Gottes verstoßen zu haben.

Warum erinnern wir an Margreta Hobermann

Dass Frauen in der Geschichte (und leider auch noch heute) diskriminiert wurden, ist nichts Neues. Das Besondere an dem Fall Margreta H. ist, dass angesichts der geltenden Rechtsauslegung vor 500 Jahren eine alleinstehende Frau aus einer unteren sozialen Schicht Recht bekommen hat – gegen ein Mitglied aus ratstragender Familie.
Wir stellen uns Margreta als eine starke und mutige Persönlichkeit vor, die allen Drohungen und körperlichen Misshandlungen zum Trotz bei ihrem Standpunkt geblieben ist. Auch im Angesicht ihres Vergewaltigers wiederholt und bekräftigt sie ihre Aussage.
Mit dieser Haltung wird sie Rat und Gericht bewogen haben, Gleichheit vor dem Gesetz zu praktizieren.

Und darum verdient Margreta es, dass wir uns an sie erinnern.

Das Quellenmaterial zu diesem Beitrag stammt aus der hervorragenden Bearbeitung der Aufzeichnungen Tile Hagemanns durch Hans-Jürgen Vogtherrs „Tile Hagemanns Uelzen – Eine norddeutsche Kleinstadt am Ende des 16. Jahrhunderts“, Uelzen 2009. Tile Hagemann (um 1530 – 1592) wird von Vogtherr als ein Mann beschrieben, „der als Kaufmann keine großen Reichtümer erworben hatte, sich aber ein Leben lang in den Dienst seiner Stadt gestellt hatte – als Kirchengeschworener, als Ratsherr und zuletzt als einer ihrer Kämmerer.“ Seine umfangreichen Aufzeichungen sind ein „ungewöhnliches Denkmal für die Schreibfreudigkeit eines Ratsherrn.“

Dieser Artikel ist erschienen im Buch „Frauen die Uelzen Beweg(t)en“ – Geschichtswerkstatt Uelzen e.V. (Hg.)